Holzvermarktung

Das Übergewicht in unserem Angebot hat das Sortiment, das niedrigeren Wert besitzt. Deshalb stehen wir unser Hauptprodukt betreffend mit den größeren Verbrauchern in Verbindung (Zellstoff- und Spanplattenfabriken). Der Erwerb bzw. die Verstärkung der marktführenden Rolle sind für uns wichtig, denn die Risiken können dadurch sowohl für die Verkäufer als auch für unsere Kunden in großem Maße vermindert werden. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört die Vermarktung fast aller Forstprimärprodukte.

Unser Holzangebot:

Grundmaterial für Holzverarbeitung
Grundmaterial zur Schälfurnierherstellung (Export)

Akazienpfähle (Export)
Papierholz
Papierholz von verschiedenen Arten
Holz für Holzfaserherstellung
Brennholz


Grundmaterial für Holzverarbeitung

Holzmaterial, das aus solchen Arten sowie in der erwünschten Größe und Qualität produziert wird, welches zur Herstellung von Industrieverpackungsmaterialien (Container, Kiste, Palette) und deren Elemente sowie zur Herstellung von Möbelleisten geeignet ist.


Maße und Maßtoleranzen:

Länge zur Auswahl nach dem Hieb:

1,25 m, 1,70 m bzw. in der vom Verarbeitungsbetrieb erwünschten Länge

Länge zur Auswahl (Rundholzgröße):
Hauptmaß: 2,50 m, eventuell 2,00 m, 2,20 m, 2,25 m, 2,65 m, 3,40 m, 4,00 m bzw. in der vom Verarbeitungsbetrieb erwünschten Länge

Die angegebenen Längen beinhalten auch das notwendige Übermaß, es gibt also keine extra vorgeschriebene Übermaßgröße, kürzer jedoch dürfen die Hölzer nicht sein.

Stärke:
Bei sogenanntem dünnem Schlag 14,00-18,00 cm (nur im Falle von Zuchtpappel und Kiefer), bei normalem Schlag 18,00-28,00 cm (Weißpappel), bzw. ab 20 cm (Zuchtpappel, dicker Schlag; Kiefer mit 1,70 m), ab 18 cm (Kiefer mit 1,25 m) bzw. in der vom Verarbeitungsbetrieb erwünschten Stärke

Stärke des Grundmaterials (Rundholzgröße):
Pappelarten, Kiefer ab 28 cm, doch nach Wunsch des Empfängerbetriebs können auch von den angegebenen Maßen abweichende Stärken geliefert werden (ab 24 cm zur Herstellung von Möbelleisten).

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Grundmaterial zur Schälfurnierherstellung (Export)


Beschreibung: Alle aus Zuchtpappelarten produzierten Hölzer in entsprechender Größe und Qualität, die sich für die Schälfurnierherstellung eignen


Maße und Maßtoleranzen:

Länge Zopfstärke Länge Zopfstärke
Klon I-214 Robusta, Op-229 sonst. Zuchtpappel
1,30 m
26-66 cm
1,30 m
26-66 cm
1,95; 2,15; 2,20 m;
24-28 cm
1,95; 2,15; 2,20 m
24-28 cm
1,95; 2,15; 2,20 m
30-66 cm
1,95; 2,15; 2,20 m
30-66 cm
2,15 m knotenfrei
30-66 cm
2,15 m knotenfrei
30-66 cm
2,60 m
30-50 cm
2,60 m
30-50 cm


Akazienpfahl (Eispfahl) Export


Pfähle (Stützpfähle für Rebenstöcke) können unter Einhaltung der Qualitätsvorschriften und in von Norm abweichender Größe produziert werden wie folgt.

Maße:
Stärke einheitlich zwischen 9,00-15,00-cm-Zopfdurchmesser oder nach Einzelbestellung

3,00 m Länge: 21 Stück/ m3
3,50 m
Länge: 18 Stück/ m3
4,00 m Länge: 16 Stück/ m3
4,50 m Länge: 14 Stück/ m3

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Papierholz
(In Handelsvereinbarung festgelegten Maßen und Qualitäten entsprechend)

Im Sinne der in langfristigen Handelsverträgen festgelegten Voraussetzungen kann von der Norm abgewichen werden. Die Bestimmung des Papierholzes ist identisch mit der in der Normbeschreibung festgelegten: Rund- und/oder gespaltenes Holz, geeignet für Zellulose- und Holzschliffherstellung.

Geeignete Holzarten:
Kiefer, Schwarzkiefer, Edelpappel, andere heimische Pappel- und Weidenarten sowie sonstige Weichhölzer

Maße und Maßtoleranzen:


Länge:
Standardlänge 1,00m und 2,00 m +/- 3,00 cm, bei Kiefer vorwiegend 2,00 m, bei Pappel- und Weidenarten 1,00 m, im Falle von Zuchtpappel wird wegen der Beförderung und Gewinnung die 2-Meter-Länge empfohlen. Laut Vereinbarung sind auch andere Längen möglich.

Stärke:
Den im jeweiligen Lieferungsvertrag festgelegten Angaben entsprechend. Gegenwärtig: bei Kiefer mit Rinde zwischen 8,00cm – 30,00 cm; entrindet, am Zopf gemessen: von 7,00 cm bis 25,00 cm; Bei Pappel- und Weidenarten von 8,00 cm bis 30,00 cm; über 30,00 cm muss das Holz gespaltet werden so, so dass die Tangential- und Radialgröße nach dem Spalten 30,00 cm nicht überschreitet.

Die Stärkenmaße können von den obigen Angaben - den Ansprüchen weiterer Kunden entsprechend - abweichen.

Abmessung, Mengenbestimmung

Handelsmaßeinheit: rm (Raummeter)

Kiefer - Papierholz mit Rinde, 1,0 m lang:

1,00 rm = 0,54 m3; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 100 x 185 cm


Kiefer – Papierholz entrindet, 1,00 m lang:

1,00 rm = 0,67 m3
; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 100 x 149 cm

Kiefer - Papierholz mit Rinde, 2,0 m lang:

1,00 rm = 0,50 m3
; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 200 x 100 cm

Kiefer – Papierholz entrindet, 2,00 m lang:

1,00 rm = 0,62 m
3; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 200 x 81 cm

Kiefer–Papierholz mit Rinde, abweichende Größen (1,25 m; 1,70 m):

1,00 rm = 0,53 m3


Pappel und Weide - Papierholz mit Rinde, (einheitlich) 1,00 m lang:

1,00 rm = 0,63 m
3; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 100 x 159 cm

Pappel und Weide – Papierholz entrindet, (einheitlich):
1,00 rm = 0,72 m
3; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 100 x 139 cm

Beschreibung: Beschreibung des Papierholzes muss beinhalten: Baumart, Länge und Qualität der Bearbeitung (z.B. Kiefer – Papierholz mit Rinde, 2,00 m lang)

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Papierholz von verschiedenen Arten

(„Gemischtes Papierholz“)
(In Handelsvereinbarung festgelegten Maßen und Qualitäten entsprechend)

Gemischtes Papierholz ist normwidriges Holzmaterial, das den in langfristigen Handelsverträgen festgelegten Voraussetzungen entspricht. Seine Bestimmung ist nicht identisch mit den in dem erwähnten Standard beschriebenen Kriterien. Es handelt sich um zur Spanplattenherstellung geeignetes Grundmaterial von höherer Qualität, unter welchem das sowohl im Holzfaserholz-Standard als auch im Papierholzstandard bestimmte, in entsprechender Qualität zur Verfügung gestellte Grundmaterial verstanden wird.

Geeignete Holzarten:
Kiefer, Schwarzkiefer sowie andere Kieferarten, Zuchtpappel, einheimische Pappelarten und Weiden sowie sonstige Weichhölzer

Maße und Maßtoleranzen:

Länge:
Standardlänge 1,00m und 2,00 m +/- 5,00 cm, bei Kiefer vorwiegend 2,00 m, bei Pappel- und Weidenarten vor allem 1,00 m. Laut Vereinbarung sind auch andere Längen möglich.

Stärke:
Den im jeweiligen Lieferungsvertrag festgelegten Angaben entsprechend. Gegenwärtiges Vorgehen: bei Kiefern: gemessen am dünneren Ende - von entrindetem Zopf ab - von 8 cm bis zu 36 cm Stärke - gemessen mit Rinde am stärkeren Ende; Bis zu 30% der vertraglich vereinbarten Menge sind auch 4-8-cm-Zopfstärken zugelassen. Bei Weichhölzern: gemessen mit Rinde am Zopf (am dünneren Ende) ab 4 cm bis zu 36 cm Stärke (gemessen mit Rinde am stärkeren Ende); ohne prozentuale Festlegung, doch auf alle Fälle in einem produziert und als Satz zum Transport vorbereitet

Die Stärkenmaße können von den obigen Angaben - den Ansprüchen weiterer Kunden entsprechend - abweichen.

Bearbeitung und Qualität:
Nahezu geradwüchsiges, zylindrisches, auf dem Mantel vollkommen knotenfreies Holz mit gesundem Kern- und Splintholz; Bei Säbelwüchsigkeit darf die Höhe des Bogenfeldes 30 cm nicht erreichen; Mantel völlig astfrei; Stirnfläche schließt quer zur Längsachse 90 Grad ein; ohne Pilzbefall und Verfärbung; völlig frei von Fremdstoffen; Auf dem Stamme trocken gewordenes Holz ist nicht verwendbar. wegen Einhaltung des Mindestniveaus an Feuchtigkeitsgehalt kann das Holz nicht früher als 3 Monate ausgeforstet worden sein.

Abmessung, Mengenbestimmung
Handelsmaßeinheit: rm (Raummeter)

Kiefer - Papierholz mit Rinde, 1,0 m bzw. 2,0 m lang:
1,00 rm = 0,54 m3; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 100 x 185 cm


Pappel und Weide (sowie sonstige Weichhölzer außer Linde und Birke) - Papierholz mit Rinde (einheitlich) 1,00 m lang:
1,00 rm = 0,63 m
3; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 100 x 159 cm

Beschreibung: Beschreibung des gemischten Papierholzes muss beinhalten: Baumart, Länge und Qualität der Bearbeitung (z.B. gemischtes Papierholz, Weichhölzer, mit Rinde, 1,00 m lang)

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Holz für Holzfaserherstellung

(In Handelsvereinbarung festgelegten Maßen und Qualitäten entsprechend)

Das Holzfaserholz ist normgerechtes Holzmaterial, welches den in langfristigen Handelsverträgen festgelegten Voraussetzungen gerecht ist. Seine Bestimmung ist identisch mit den in erwähntem Standard beschriebenen Kriterien, das Holz dient der Spanplattenherstellung als Grundmaterial.

(Die Anwendung des Standards ist keine Pflicht, er soll nur richtungweisend verstanden werden.)

Geeignete Holzarten:
Sämtliche Nadel- und Laubbaumarten; Kiefer und Schwarzkiefer sowie sonstige Kieferarten, Edelpappel und andere heimische Pappelarten, Weiden, sonstige Weichhölzer und Hartlaubgehölze (Linde, Erle und Birke nur nach vorangehender Absprache)

Maße und Maßtoleranzen:

Länge:
Standardlänge 1,00m und 2,00 m +/- 5,00 cm, bei Kiefer vorwiegend 2,00 m, bei Pappel- und Weidenarten sowie Hartlaubgehölzen vor allem 1,00 m. Laut Vereinbarung sind auch andere Längen möglich.

Stärke:
Den im jeweiligen Lieferungsvertrag festgelegten Angaben entsprechend. Stärke von 4 cm - gemessen am dünneren Ende, am entrindetem Zopf bis zu 26 cm - an stärkerem Ende mit Rinde gemessen

Die Stärkenmaße können von den obigen Angaben - den Ansprüchen weiterer Kunden entsprechend - abweichen.

Bearbeitung und Qualität:
Nahezu geradwüchsiges, zylindrisches, auf dem Mantel vollkommen knotenfreies Holz mit gesundem Kern- und Splintholz; Bei Säbelwüchsigkeit darf die Höhe des Bogenfeldes 30 cm nicht erreichen; Mantel völlig astfrei; Stirnfläche schließt quer zur Längsachse 90 Grad ein; ohne Pilzbefall und Verfärbung; völlig frei von Fremdstoffen; Auf dem Stamme trocken gewordenes Holz ist nicht verwendbar. Wegen Einhaltung des Mindestniveaus an Feuchtigkeitsgehalt kann das Holz nicht früher als 3 Monate ausgeforstet worden sein.

Abmessung, Mengenbestimmung:

Handelsmaßeinheit: rm (Raummeter)

Pappel und Weide (sowie sonstige Weichhölzer außer Linde, Erle und Birke), Kiefer, Hartholzarten für Holzfaser (einheitlich) 1,00 m/2,00 m lang und mit Rinde:
1,00 rm = 0,67 m3; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 100 x 149 cm


Beschreibung:
Beschreibung des Holzfaserholzes muss beinhalten: Baumart, Länge und Qualität der Bearbeitung (z.B. Holzfaserholz, Weichhölzer mit Rinde, 1,00 m lang)

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Brennholz


Das Brennholz ist im Standard beschriebenes und den festgelegten Voraussetzungen entsprechendes Holzmaterial. Laut seiner Bestimmung dient dieses Holzmaterial den Heizzwecken.

Geeignete Holzarten:
Sämtliche Holzarten. In einen Handelssatz (von Hartlaubgehölz, Weichhölzer oder Kieferarten) dürfen bis max. 10% der Gesamtmenge sonstige Baumarten untermengt werden.

Maße und Maßtoleranzen:

Länge:
Standardlänge 1,00m +/- 5,0 cm; Laut Vereinbarung sind auch andere Längen möglich. Innerhalb der Liefermenge ist eine größere Längenabweichung (etwa 30 cm) bis zu 18% des Satzes gestattet.

Stärke:
Am dünneren Ende, am Zopf mit Rinde gemessen ab 5 cm bis zu 25 cm, gemessen am dickeren Ende mit Rinde.

Die Stärkenmaße können von den obigen Angaben - den Ansprüchen weiterer Kunden entsprechend - abweichen.

Bearbeitung und Qualität:
Gesundes Kern- und Hirnholz, nahezu gerade, zylindrisch, auf dem Mantel vollkommen astfrei, Schnittfläche schließt mit der Längsachse Rundholzes einen nahezu rechten Winkel ein (Es kann über dem Hirnholz bis zu 30% Fäulnis auftreten, die Menge solchen Brennholzes darf aber 3% der Gesamtmenge des Satzes nicht überschreiten.)

Abmessung, Mengenbestimmung:
Handelsmaßeinheit: vom Raummeter (rm) berechneter m3

1,00 rm = 0,59 m3; Maße von 1,00 m3 Schichtholz: 100 x 100 x 170 cm

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